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   VG Darmstadt, 07.07.2006 - 3 G 871/05   

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https://dejure.org/2006,25278
VG Darmstadt, 07.07.2006 - 3 G 871/05 (https://dejure.org/2006,25278)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 07.07.2006 - 3 G 871/05 (https://dejure.org/2006,25278)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 3 G 871/05 (https://dejure.org/2006,25278)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 LottWStVtr, § 1 Abs 1 S 1 SportWettG HE 1998, § 123 Abs 1 S 2 VwGO
    Einstweilige Anordnung - Staatliches Monopol für Sportwetten - Ausschluss privater Wettveranstalter in Hessen zulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (einstweilige Anordnung - Staatliches Monopol für Sportwetten - Ausschluss privater Wettveranstalter in Hessen zulässig)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten sind verboten

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Sportwettenmonopol bestätigt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten sind verboten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verwaltungsgericht Darmstadt bestätigt staatliches Sportwettenmonopol - Privates Wettbüro darf geschlossen werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.07.2006 - 3 G 871/05
    Das Veranstalten von Sportwetten durch private Wettanbieter ist in Hessen auch in Ansehung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - weiterhin verboten.

    Er ist der Auffassung, auch in Ansehung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - sei das staatliche Monopol für Sportwetten mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG ebenso wie mit der sich aus Art. 43, 48, 49 EGV (c) ergebenden Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit vereinbar, denn es werde konsequent am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausgerichtet.

    Das Gericht folgt den Feststellungen und Bewertungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 29. April 2006 - 1 BvR 1054/01 - zur Rechtslage nach dem Bayerischen Staatslotteriegesetz.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06

    Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.07.2006 - 3 G 871/05
    Hiervon ausgehend erfüllt der Vermittler den Tatbestand der Bereitstellung von Einrichtungen für die unerlaubte öffentliche Veranstaltung des Glücksspiels (§ 284 Abs. 1 Alt. 3 StGB), jedenfalls aber der Beihilfe zur Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel (§§ 27, 285 StGB, begangen durch die Wetter) und zur unerlaubten öffentlichen Veranstaltung eines Glücksspiels (§ 284 Abs. 1 Alt. 1 STGB, begangen durch das Wettunternehmen), (vgl. insoweit auch OVG NW, Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 B 961/06 -).

    Die Kammer schließt sich insoweit der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen an, das in seinem Beschluss vom 28. Juni 2006 - 4 B 961/06 - hierzu ausgeführt hat, dass sich bei der Kollision von Normen oder sonstigen Rechtsakten mit höherrangigem Recht letzteres nicht stets unbeschränkt durchsetzt, sei nicht nur im Gemeinschaftsrecht bei der Überprüfung von Gemeinschaftsakten durch den Europäischen Gerichtshof grundsätzlich anerkannt (Art. 231 Abs. 2 EGV), sondern etwa auch im Rahmen der verfassungsgerichtlichen Normenkontrolle im Hinblick auf die bei einem Verfassungsverstoß regelmäßig eintretende Nichtigkeitsfolge und ebenfalls im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle nach § 47 VwGO.

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.07.2006 - 3 G 871/05
    Zwar hat der grundsätzliche Anwendungsvorrang des Europarechts zur Folge, dass jedes Organ eines Mitgliedsstaates die gegen EU-Recht verstoßende Norm nicht anwenden darf, ohne die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder sonst durch ein anderes verfassungsrechtliches Verfahren zu beantragen oder abzuwarten (vgl. hierzu: EuGH, Urteil vom 9. März 1978 - Rs. 106/77 -, Slg. 1978, I-629).
  • VG Arnsberg, 23.05.2006 - 1 L 379/06

    Verbot von Sportwetten; Sanktionen für das Durchführen von Wetten; Sportwetten in

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.07.2006 - 3 G 871/05
    Dieses auch für die in Hessen geltende Rechtslage anzunehmende Regelungsdefizit wird durch die dargestellten Maßnahmen von Lotto Hessen jedoch nicht beseitigt; das Sportwettenmonopol zugunsten öffentlich-rechtlicher bzw. von ihnen beherrschter Veranstalter ist mit der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nicht vereinbar, und die rechtliche Ausgestaltung des Monopols ist dem höherrangigen Recht noch nicht entsprechend angepasst worden (vgl. hierzu insbes. VG Arnsberg, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 1 L 379/06 -).
  • VGH Hessen, 09.02.2004 - 11 TG 3060/03

    Untersagung von Sportwetten

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.07.2006 - 3 G 871/05
    Hierzu trug die Antragstellerin mit Schriftsatz ihres Bevollmächtigten vom 06.02.2005 im Wesentlichen unter Bezugnahme auf die Entscheidung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.02.2004 (Az.: 11 TG 3060/03) vor, das hessische Sportwettmonopol sei als gemeinschaftswidrig anzusehen und könne derzeit nicht auf die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten in Deutschland angewandt werden.
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.07.2006 - 3 G 871/05
    Nachdem die dortige Antragsgegnerin im Hinblick auf den Beschluss den Bundesverfassungsgerichts vom 27.04.2005 - BVerfG 1 BvR 223/05 - die Vollziehung ihrer Verfügung ausgesetzt hatte, wurde das Verfahren eingestellt.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Darmstadt, 07.07.2006 - 3 G 871/05
    Dies ergibt sich daraus, dass die von dem Europäischen Gerichtshof insbesondere in dem Urteil vom 6. November 2003 - C 243/01 - Gambelli u. a., Slg. 2003, - I-1307/Rn 62 ff. formulierten Vorgaben den Anforderungen des deutschen Verfassungsrechts entsprechen.
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